Kommunal- und Europawahl 2024
Am Sonntag, 9. Juni 2024 finden die Wahl zum Europäischen Parlament sowie zusätzlich in Baden-Württemberg die Kommunalwahlen statt. Ebenso werden die Mitglieder des Kreistages des Ostalbkreises gewählt.
Wahlbenachrichtigungsbrief
Die Wahlbenachrichtigungsbriefe werden per Post versandt. Wer bis zum 19. Mai 2024 noch keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat, aber meint, wahlberechtigt zu sein, sollte sich beim Wahlamt erkundigen, ob er/sie in das Wählerverzeichnis eingetragen ist.
Wähler/-innen, die ihre Wahlbenachrichtigung nicht mehr finden, können im Wahllokal aber auch unter Vorlage eines amtlichen Ausweises wählen. Voraussetzung hierfür ist jedoch, dass der/die Wähler/-in auch tatsächlich in das Wählerverzeichnis eingetragen ist.
Kommunalwahl 2024
Am 9. Juni 2024 finden die Kommunalwahlen in Baden-Württemberg statt.
Wer ist wahlberechtigt?
- Deutsche
- Unionsbürger/innen auf Antrag
- am Wahltag mindestens 16 Jahre alt
- (Haupt-)Wohnung seit mindestens drei Monaten in Neuler, Ausnahmeregelung für Rückkehrer/innen
- Personen mit gewöhnlichem Aufenthalt im jeweiligen Wahlgebiet auf Antrag
- nicht vom aktiven Wahlrecht ausgeschlossen sowie
Versand der Stimmzettel
Im Mai werden Ihnen die Stimmzettel der Kreistagswahl und der Gemeinderatswahl zusammen mit einem Merkblatt mit Hinweisen zur Stimmabgabe zugestellt. Füllen Sie diese Stimmzettel aus, folgen Sie dabei den Hinweisen auf dem Merkblatt und auf den Stimmzetteln. Bringen Sie die ausgefüllten Stimmzettel mit ins Wahllokal.
Bei den vorab versandten Stimmzetteln handelt es sich nicht um Briefwahlunterlagen.
Aber wie wählt man richtig? In diesem Video können Sie erfahren,
1. wer wahlberechtigt ist,
2. wo man seine Stimme abgeben kann,
3. wer genau gewählt wird,
4. wie man den oder die Stimmzettel ausfüllt,
5. was kumulieren und panaschieren bedeutet,
6. wann der Stimmzettel ungültig wird und
7. was man ins Wahllokal mitnehmen muss.
Weitere ausführliche Informationen finden Sie unter: www.kommunalwahl-bw.de
Öffentliche Bekanntmachungen Kommunalwahl 2024
Europawahl 2024
Am 9. Juni 2024 findet zusätzlich die Wahl zum Europäischen Parlament statt.
Wer ist wahlberechtigt?
- Deutsche
- Unionsbürger/innen auf Antrag
- am Wahltag mindestens 16 Jahre alt
- (Haupt-)Wohnung seit mindestens drei Monaten in Deutschland
- nicht vom aktiven Wahlrecht ausgeschlossen sowie
- im Ausland wohnende Deutsche auf Antrag
Informationen für Deutsche im Ausland
Personen mit deutscher Staatsangehörigkeit, die im Ausland wohnen und keinen Wohnsitz in Deutschland haben (sog. Auslandsdeutsche), können unter bestimmten Bedingungen an der Europawahl teilnehmen.
Wählen kann nur, wer in ein Wählerverzeichnis eingetragen ist. Hierzu müssen Auslandsdeutsche einen Antrag bei der Gemeinde stellen, in der sie vor ihrem Wegzug ins Ausland gemeldet waren.
Weitere Informationen hierzu finden Sie auf der Internetseite der Bundeswahlleiterin www.bundeswahlleiter.de. Dort stehen Ihnen auch die Antragsvordrucke zur Verfügung:
- Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis und Wahlscheinantrag für im Ausland lebende Deutsche (pdf-Datei zum Ausfüllen am PC und Ausdrucken)
Wenn Neuler Ihr letzter Wohnsitz in Deutschland war, dann senden Sie Ihren Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis zur Europawahl in zweifacher Ausfertigung unterschrieben per Post im Original an die Gemeinde Neuler, Wahlamt, Hauptstraße 15, 73491 Neuler. Der Antrag muss spätestens am 19. Mai 2024 bei der Gemeindeverwaltung eingehen.