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Änderung der Landesbauordnung

Artikel vom 19.12.2023

Zum 25. November 2023 ist das Gesetz zur Digitalisierung baurechtlicher Verfahren in Kraft getreten. Dies war für alle Kommunen völlig überraschend, da nach den bisherigen Informationen die Änderung erst zum 01.01.2024 in Kraft treten sollte.

 

Durch dieses Gesetz ergeben sich folgende wesentliche Änderungen in der Landesbauordnung (LBO):

Bauanträge und Bauvorlagen sind seit 25.11.2023 bei der unteren Baurechtsbehörde (Landratsamt Ostalbkreis, Kreisbaumeisterstelle, Schloss ob Ellwangen, 73479 Ellwangen) und nicht mehr bei der Gemeinde Neuler einzureichen. 

Dies gilt auch für das Kenntnisgabeverfahren – bei dem der Zeitpunkt des Eingangs der vollständigen Bauvorlagen ab sofort durch das Landratsamt mitzuteilen ist.

 

Ab dem Jahr 2025 können Bauanträge nur noch elektronisch eingereicht werden.