Steuern & Gebühren: Gemeinde Neuler

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Hallenbenutzungsgebühr

Mit Inbetriebnahme der neuen Sporthalle ab September 2020 hat der Gemeinderat Neuler eine neue Benutzungsordnung mit Gebührenverzeichnis für die Sporthalle und die Schlierbachhalle, sowie das Vereinszimmer beschlossen. Mit dieser Änderung wurde neben einer Veranstaltungsgebühr auch eine Trainingsgebühr eingeführt.

Den Antrag auf Benutzung der Hallen und des Vereinszimmers finden Sie bei den Formularen.

Die Benutzungs- und Gebührenordnung finden Sie bei den Satzungen.

Grundsteuer

Die Gemeinde Neuler erhebt von dem in ihrem Gebiet liegenden Grundbesitz eine Grundsteuer. Die derzeitigen Hebesätze: 

  • Hebesatz Grundsteuer A (für land- und forstwirtschaftliche Grundstücke): 365%
  • Hebesatz Grundsteuer B (für bebaute und bebaubare Grundstücke): 380%
 

Hinweise zur Grundsteuerreform

Gewerbesteuer

Der Hebesatz für die Gewerbesteuer beträgt in Neuler: 355 %

Hundesteuer

Die Gemeinde erhebt Hundesteuer für alle im Gemeindegebiet gehaltenen Hunde. Sie beträgt im Jahr:

  • Für den ersten Hund: 90,00 €
  • Für jeden weiteren Hund: 180,00 €

An-/Abmeldung Hund

Wasser/Abwassergebühr

  • Die Gebühr für 1 cbm Trinkwasser beträgt 1,50 € (zzgl. 7% MWSt.)
  • Die Schmutzwassergebühr für 1 cbm liegt bei 3,93 €
  • Die Niederschlagswassergebühr für 1 m² versiegelte Fläche liegt bei 0,34 €

Stand: 01.01.2020